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Stiftungsverzeichnis

Details zur Stiftung

Name der Stiftung:  Evangelische Heilig Geist-und Johannis-Stiftung zu Quedlinburg
Sitz:  Quedlinburg
Anschrift der Geschäftsstelle: Evangelische Heilig Geist-und Johannis-Stiftung zu Quedlinburg
Vorstand c/o Herr Pfarrer Christoph Carstens
Schlossberg 9
06484 Quedlinburg
vertretungsberechtigtes Organ:  Vorstand
Zweck: Gemeinnützige Zwecke der Stiftung sind die Förderung der evangelischen Religion, von Bildung und Erziehung, der Jugend-und Altenhilfe, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Wohlfahrtswesens und des bürger-schaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in Quedlinburg. Die gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Vorhaben diakonischer Einrichtungen, kirchlicher Körperschaften und steuerbegünstigter Organisationen in Quedlinburg, die geeignet sind, die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern, zum Beispiel durch Veranstaltungen, Beratungen, seelsorgerische Gespräche und Seniorenkreise. Dazu gehört auch die Bezu-schussung und Übernahme von Personalkosten. Die Förderung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Quedlinburg, zum Beispiel durch die Unter-stützung der Jungen Gemeinde, der Kindergottesdienste, der Konfirmandenarbeit und von kirchlichen Kinder-und Jugendfreizeiten. Die Förderung der Kirchenmusik, insbesondere durch die Unterstützung der Kirchengemeinde. Die Unterstützung der Kirchengemeinde bei der Erhaltung der kirchlich genutzten und kircheneigenen Gebäude. Die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel durch die Aus-und Fortbildung von ehrenamtlich tätigen Personen. Das unentgeltliche oder preisgeminderte Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten an Körperschaften und Personengruppen. Die Stiftung kann jederzeit selbst die Trägerschaft und den Betrieb einer kirchlichen Einrichtung in Quedlinburg übernehmen und wieder aufgeben. Projekte, die die einzelnen Arbeitsfelder, insbesondere solche, die die Seniorenarbeit mit der Kinder-und Jugendarbeit verbinden, können ebenfalls gefördert werden. Die mildtätigen Zwecke werden verwirklicht, indem hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung Hilfestellungen jedweder Art zukommen. Die kirchlichen Zwecke werden über die zuvor genannten Zwecke hinaus insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung der Evangelischen Kirchengemeinde Quedlinburg, durch Zuschüsse zu den Personalkosten der kirchlichen Mitarbeiter, durch die Förderung der Gemeindepädagogik, der Partnerschaftsarbeit, der missionarischen Arbeit und der Ökumene.
Rechtsnatur:  kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
Entstehungsdatum: 07.04.2021
Bemerkungen: Reg.Nr.: LSA-11741-321