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Wer kann stiften?

Stiften kann jeder, der bereit ist, sich von ertragbringenden Teilen seines Vermögens zu trennen und diese für einen bestimmten Zweck zur Verfügung zu stellen. Stifter können auch mehrere Personen oder juristische Personen sein.

Zur Entstehung der Stiftung muss der Stifter zuerst seine Absichten -den Stifterwillen- schriftlich niederlegen (Stiftungsgeschäft). Das Stiftungsgeschäft enthält die Erklärung des Stifters, hiermit eine Stiftung des privaten Rechts unter Angabe des Namens und des Sitzes der Stiftung zu errichten. Weiter erfolgen Angaben zum Stiftungsvermögen, zum Stiftungszweck sowie Organen der Stiftung.

Das Stiftungsgeschäft kann auch durch Testament erfolgen.Jede Stiftung bedarf einer organisatorischen Struktur, die es ermöglicht, den Stiftungszweck zu verwirklichen. Die Stiftungsorganisation wird vom Stifter in einer Stiftungssatzung geregelt, die Bestandteil des Stiftungsgeschäftes ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Vorstand, empfehlenswert ist ein Beirat oder Kuratorium als zweites Organ.