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Was ist ein Stiftungsverzeichnis?

Das Stiftungsverzeichnis für die Stiftungen des privaten Rechts wird in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde geführt. Es enthält alle bestehenden und neu entstehenden Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt. In das Stiftungsverzeichnis sind Name, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der Organe der Stiftung und der Tag der Erteilung der Genehmigung einzutragen. Sämtliche Stiftungen sind verpflichtet, dem Stiftungsverzeichnis gegenüber die erforderlichen Angaben und Änderungen mitzuteilen. Mitteilungen an das Stiftungsverzeichnis sind immer schriftlich durch den Vorstand vorzunehmen. Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse geltend macht.