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Kann eine Stiftung aufgelöst werden?

Für den Fall, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich werden sollte, kann der Stiftung eine andere Zweckbestimmung gegeben oder sie aufgehoben werden. Die Zweckänderung oder die Aufhebung durch den Vorstand bedarf der Genehmigung der Stiftungsbehörde.